Allgemeine Geschäftsbedingungen

(bis Juni 2022)

§ 1 Begriffsbestimmung
(1) Die Hundeschule invisible lead wird nachfolgend Auftragnehmer genannt.
(2) Der Kursteilnehmer/Seminarteilnehmer wird nachfolgend Auftraggeber genannt.


§ 2 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Hundeschule invisible lead und dem Auftraggeber. Dies gilt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbar oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich sowohl auf bereits bestehende als auch auf sämtliche künftige Rechtsbeziehungen zwischen der Hundeschule invisible lead und dem Auftraggeber. Dies gilt auch im Falle einer Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Vertrages.
(3) Nehmen andere Personen als der Auftraggeber für ihn die Leistungen der Hundeschule invisible lead in Anspruch, unterliegen auch diese Personen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule invisible lead.
(4) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


§ 3 Umfang und Ausführung der Leistungen
(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem mit der Hundeschule invisible lead geschlossenen Vertrag sowie aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage www.invisiblelead.de.
(2) Für den Umfang ist der erteilte Auftrag maßgeblich.
(3) Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars melden sich die Auftraggeber verbindlich zu den Kursen und Trainings der Hundeschule invisible lead an.
(4) Die Hundeschule invisible lead behält sich notwendige kurzfristige sowie erforderliche Änderungen, wie zum Beispiel die Verlegung des Seminarortes, Trainingsortes sowie zeitliche Verschiebungen vor.


§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Die Teilnahme an den Einzel-/Gruppentrainings und Kursen der Hundeschule invisible lead erfolgt auf eigene Verantwortung.

§ 5 Haftung
(1) Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
(2) Der Auftraggeber haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden.
(3) Es besteht kein Schadenersatzanspruch der Auftraggeber oder deren Begleitung gegenüber der Hundeschule invisible lead. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(4) Die Hundeschule invisible lead übernimmt keine Haftung für Körper-/Sach- und sonstige Schäden an Teilnehmern oder Dritten.
(5) Die Hundeschule invisible lead haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden.
(6) Die Hundeschule invisible lead haftet nur für ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen und nicht für Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten.

§ 6 Buchung, Anmeldung, Vertrag
(1) Die Anmeldung zu Erstgesprächen und Trainings kann telefonisch erfolgen.
(2) Für die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren und Workshops ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
(3) Mit der Anmeldung erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden.
(4) Der Vertrag bedarf keiner bestimmten Form.
(5) Eine Anmeldung ist verbindlich. Diese kann auch für Dritte erfolgen.
(6) Ein Vertragsschluss kommt erst verbindlich zu Stande mit der Bestätigung durch die Hundeschule invisible lead.
(7) Abos behalten nach dem Kauf 6 Monate Ihre Gültigkeit.

§ 7 Rücktritt
(1) Der Auftragnehmer kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet.
(2) Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die Hundeschule invisible lead vor, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Ein Rücktritt durch die Kursleitung aufgrund krankheitsbedingtem oder vom Trainer unverschuldeten Ausfall ist jederzeit möglich. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr umgehend erstattet.
(4) Der Rücktritt hat stets schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktritts beim Auftragnehmer. Eine Rückerstattung erfolgt aufgrund nachfolgender Bedingungen:
∙ Bis 4 Wochen vor Beginn: kostenfreier Rücktritt möglich.
∙ Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.
(5) Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung, wenn der Auftraggeber gebuchte Kursstunden nicht wahrnimmt.
(6) Die Hundeschule invisible lead behält sich vor, Kurs- oder Einzelstunden aus wichtigem Grund abzusagen.

§ 8 Zahlung
(1) Die Kursgebühr für Seminare und Workshops ist vor Kursbeginn zu zahlen. Erst mit Eingang der Zahlung ist der Platz fest für den Auftraggeber gebucht.
(2) Die Kursgebühr für zeitlich begrenzte Kurse ist vor Kursbeginn zu zahlen. Erst mit Eingang der Zahlung ist der Platz im Kurs fest für den Auftraggeber gebucht.
(3) Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO (€).
(4) Sofern kein Abo oder ein zeitlich begrenzter Kurs gebucht wurde, ist die Gebühr für Einzelstunden am Ende einer jeden Stunde bar zu entrichten.
(5) Unterrichtsstunden, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im Falle eines Abos besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
(6) Im Falle eines offensichtlichen Fehlers, wie eines Schreib- oder Rechenfehlers, bleibt es der Hundeschule invisible lead vorbehalten, den korrigierten Preis in Zahlung zu stellen. In diesem Fall hat der Auftraggeber das sofortige Rücktrittsrecht, sofern die Dienstleistung der Hundeschule
invisible lead noch nicht in Anspruch genommen wurde.

§ 9 Kursablauf
(1) In den Kursen und Einzelstunden ist den Anweisungen des Trainers beziehungsweise Kursleiters Folge zu leisten.
(2) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen an den Trainings der Hundeschule invisible lead nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

§ 10 Sonderregelungen
(1) Läufige Hündinnen können nicht an Gruppenkursen teilnehmen. Dies betrifft die drei Wochen der Läufigkeit, sowie eine zusätzliche Woche nach Ende der Läufigkeit.
(2) Bei fortlaufenden Kursen werden die vier versäumten Wochen der Läufigkeit hinten an gehängt.

§ 11 Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
(2) Der Vertrag kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

§ 12 Soziale Netze
(1) Aufnahmen des Trainings, sowohl Bild-, als auch Tonaufnahmen, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hundeschule invisible lead erlaubt. Die Veröffentlichung und Verbreitung des Bild- und Tonmaterials bedarf einer schriftlichen Genehmigung der Hundeschule invisible lead.
(2) Die Hundeschule invisible lead ist berechtigt zu Trainings- und Schulungszwecken Bild- sowie Tonaufnahmen herzustellen.
(3) Bild- und Tonaufnahmen der Hunde dürfen mit Zustimmung der Auftraggeber in Sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.

§ 13 Kommunikation und Datenschutz
(1) Die vom Auftraggeber bei der Anmeldung angegebenen Daten gelten bis zu einer Änderungsinformation des Auftraggebers als korrekt. Änderungen sind der Hundeschule invisible lead umgehend mitzuteilen.
(2) Werden vom Auftraggeber E-Mail-Adressen oder Mobilfunknummern als Adressdaten angegeben, darf die Hundeschule invisible lead bis auf ausdrücklichen Widerruf Informationen über diese Kommunikationsmittel an die Auftraggeber übermitteln. Dies gilt nicht bei ausdrücklichem Widerspruch zu dieser Übermittlungsart.
(3) Bei Angabe einer E-Mail-Adresse durch den Auftraggeber ist dieser ausdrücklich damit einverstanden, dass Informationen auch unverschlüsselt an ihn übermittelt werden. Dies ist nicht der Fall, sofern ein ausdrücklicher Wiederruf vorliegt.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für die Vertragsbestandteile und dessen Ausführung sowie die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit der Hundeschule invisible lead gilt Darmstadt als besonderer Gerichtsstand.

§ 15 Wirksamkeit und Änderungen der AGB
(1) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bliebt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, welche dem vertraglichen Ziel der Parteien am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.